10.6 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde erst am 2. April 2015, mithin über ein Jahr nach dem Vorfall, erstmals von der Staatsanwaltschaft zu den Geschehnissen des 7. März 2014 befragt (pag. 99 ff.). Früheren Vorladungen von der Polizei hatte er keine Folge geleistet (vgl. pag. 32 und 37 f.). Für die richtige und vollständige Zusammenfassung der Aussagen des Beschuldigten bis zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1129) verwiesen werden.