10.5.2 Der Zeuge W.________ Vorgeladen als Zeuge des Vorfalls, verweigerte W.________ bei der Staatsanwaltschaft am 22. April 2015 die Aussage weitgehend (pag. 96 ff.). Er könne sich sicher noch an den Vorfall erinnern, wolle aber keine Aussagen diesbezüglich machen, da er sonst seitens des Beschuldigten mit Konsequenzen rechnen müsse, obwohl er dessen Kollege sei (pag. 97 Z. 36-40). W.________ konkretisierte, der Beschuldigte wisse zu viel über ihn und er könne ihn nicht richtig einschätzen. Er habe Angst um sich selber und seinen Hund (pag. 97 Z. 43-49).