87 Z. 51). Gleichzeitig brachte sie das damalige Verneinen von Fusstritten ausdrücklich mit dem Aufstehen der Privatklägerin in Verbindung und führte aus, der Beschuldigte habe jeweils «wie ein Boxer» gewartet, bis die Privatklägerin wieder auf die Beine gekommen sei (pag. 87 Z. 51-54). Unmittelbar zuvor machte sie sodann Ausführungen zu den verschiedenen Angriffsmitteln und gab an, neben den Fusstritten habe der Beschuldigte die Privatklägerin auch in den «Schwitzkasten» genommen und ihr mit der Faust in die Rippen geschlagen (pag. 87 Z. 46-49). Für die Kammer ist nicht vollends nachvollziehbar, wie Q._____