10.5.1 Die Zeugin Q.________ Q.________ beschrieb in ihrer ersten Aussage bei der Polizei ca. vier Wochen nach dem Vorfall im Wesentlichen die gleiche Vorgeschichte wie die Privatklägerin (pag. 87 Z. 26-42). Als die Privatklägerin den Beschuldigten um die Rückgabe des Brustgeschirrs gebeten habe, sei sie von diesem sogleich mit der Faust geschlagen worden, dies an den Kopf und gegen die Rippen. Mit den Füssen habe der Beschuldigte sie dagegen nicht getreten, er sei eher dagestanden wie ein Boxer und habe gewartet, bis sie wieder aufgestanden sei (pag. 87 Z. 42-54).