62 Z. 69 f.). Nachdem er sie mehrfach geschlagen habe, sei sie aufgestanden und habe ihm gesagt: «Gib mir einfach bitte das Brustgeschirr zurück und lass mich in Ruhe», worauf er verneint habe und sie zu ihm gesagt habe: «Bubi, wird endlich mal erwachsen» (pag. 62 Z. 85-87). Selbst ein Jahr später erinnerte sie sich noch an einzelne Gesprächsfetzen des Vorfalls und gab an, der Beschuldigte habe sie, kurz bevor er sie geschlagen habe, mit den Worten «Chums cho holä» aufgefordert das Brustgeschirr des Hundes zu holen (pag. 68 Z. 133-135). Nach dem ersten Schlag, so die Privatklägerin ergän-