O., S. 49). Teils gar mit Einschüben von direkter Rede rekapitulierte die Privatklägerin das Geschehene anlässlich der Erstbefragung: Sie habe das Brustgeschirr ihres Hundes zurückgefordert, worauf der Beschuldigte geantwortet habe: «Komm es holen und ich brätsche dir eine» (pag. 61 Z. 67 f.). Sie sei dann zu ihm hingegangen und habe gesagt: «Also, schlag mich doch, ich habe vor dir keine Angst. Ich will einfach das Brustgeschirr zurück» (pag. 62 Z. 69 f.).