Daran ändert auch nichts, dass die Privatklägerin dann tatsächlich erst am Folgetag, dem 8. März 2014, befragt wurde, weil sie vorher durch die Polizei in ärztliche Behandlung geschickt worden war. Darüber hinaus erblickt die Kammer in den Aussagen der Privatklägerin diverse Realkennzeichen. Eine grosse Anzahl von Realkennzeichen in Form von detaillierten Schilderungen der Geschehnisse spricht dafür, dass eine Person über Selbsterlebtes berichtet; denn es ist wesentlich schwieriger, eine nicht erlebte Geschichte selber mit lebhaften Elementen so zu schmücken, dass sie als selbst erlebt erscheint (ROLF BENDER/ARMIN NACK/WOLF-DIETRICH