Im Zeugnis vom Mai 2015 wurden bleibende verminderte Belastungsfähigkeiten der Hand und Schulter rechts und links, Nackenschmerzen und intermittierende Kopfschmerzen geschildert und darauf hingewiesen, dass ein bleibender Schaden an der Hand entstanden sei, so dass eine Ausübung der früheren Tätigkeiten (Putzen, Wohnungsräumungen) nicht mehr möglich sei. Soweit weitergehend werden im Wesentlichen die Befunde der ersten Einschätzung vom 16. September 2014 bestätigt (pag. 51). Vor oberer Instanz wurden die Akten der KESB Seeland über den Beschuldigten ediert und den Akten beigefügt.