Die Arztzeugnisse von Dr. S.________ dokumentieren die Verletzungen der Privatklägerin gemäss Anklageschrift. Sie sind ereignisnah, indem die erste Untersuchung am 7. März 2014 um 15.00 Uhr (pag. 57) stattfand, auch hier passend zum Anzeigerapport unmittelbar nach dem Vorfall am Y._____-weg. Am 16. September 2014 diagnostizierte wiederum Dr. S.________ bleibende Schulterbeschwerden bei körperlicher Arbeit und intermittierende Kopfschmerzen als Folge der Hirnerschütterung sowie eine eingeschränkte Handbeweglichkeit (pag.