14 Aus dem Polizeirapport ergibt sich, dass die Privatklägerin sich unmittelbar nach dem Vorfall zusammen mit ihrer Kollegin Q.________ auf die Polizeiwache begab, um dort eine Anzeige zu deponieren (pag. 30 f.: Vorfall zwischen 14.30 und 15.00 Uhr, Meldezeit 15.00 Uhr des 7. März 2014). Seitens der Polizei wurde die Privatklägerin indessen vorerst in ärztliche Obhut geschickt, um ihre Verletzungen zu behandeln und zu dokumentieren. Die Erstbefragung fand dann am Tag danach, dem 8. März 2014, statt. Die Arztzeugnisse von Dr. S.__