10.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist lediglich, dass der Beschuldigte zusammen mit seinem Kollegen W.________ auf einer Sitzbank am Y._____-weg in G._____ (Ortschaft) Platz nahm, wo in der Nähe auch die Privatklägerin mit ihrer Kollegin Q.________ auf einer Parkbank sass. Ebenfalls unbestritten ist, dass es in der Folge zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, nachdem der Beschuldigte den Hund der Privatklägerin hochgehoben hatte.