Bis heute sei ihre rechte Hand nur vermindert belastbar. Dieser Zustand werde sich auch in Zukunft nicht bessern und die Privatklägerin beim Heben und Tragen stark beeinträchtigen. Vor dem Vorfall sei die Privatklägerin dagegen voll belastbar gewesen und habe zu mehr als 80% gearbeitet. Auch wenn sie es bis heute immer wieder versucht habe, sei es ihr nicht gelungen, wieder voll ins Arbeitsleben einzusteigen. Bei ihren angestammten Arbeiten sei sie stets auf ihre Hände und Schultern angewiesen gewesen, weshalb Dr. S.________ festgehalten habe, dass eine Arbeit im angestammten Bereich in Zukunft nicht mehr voll möglich sei.