Mit den Worten «jetz chasch zahlä» sei sie im Anschluss daran direkt zur Polizei gegangen. Aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Beschuldigten sei durchaus denkbar, dass sich die Privatklägerin bei ihrem Sturz verletzt habe. Die in den Arztberichten festgestellten Verletzungen seien denn auch mit dem Aufschlag auf einen harten Absatz