Daraufhin sei nicht der Beschuldigte auf die Privatklägerin, sondern umgekehrt diese mit grossen Schritten und den Worten – jetzt werde es ihm genau gleich ergehen, wie damals ihrem Ehemann – auf den Beschuldigten zugelaufen. Aus sehr kurzer Distanz habe die Privatklägerin dem Beschuldigten in den Mund gespuckt, worauf er sie weggestossen habe. Die Privatklägerin sei hingefallen, habe sich wieder erhoben und nach dem Geschirr gefragt, welches der Beschuldigte ihr ausgehändigt habe. Mit den Worten «jetz chasch zahlä» sei sie im Anschluss daran direkt zur Polizei gegangen.