6. Allgemeines zum Vorgehen Der Beschuldigte wehrt sich mit seiner Berufung gegen sieben der insgesamt elf erstinstanzlichen Schuldsprüche. Systematisch wird nachfolgend einzelnen auf die Sachverhalte eingegangen und dabei jeweils die rechtliche Würdigung unmittelbar an die Beweiswürdigung angeschlossen. II. Schwere Körperverletzung evtl. Versuch dazu