3.2. einer Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00; 3.3. einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage); 3.4. den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. Die beschlagnahmte CO2-Pistole inkl. Magazinen, Kapseln und Projektilen sei zur Vernichtung einzuziehen. 5. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (DNA, AFIS, Mitteilungen, Honorar der sistierten amtlichen Verteidigung). Rechtsanwalt E.________ beantragte für die Privatklägerin was folgt (pag. 1461): I.