Die beschlagnahmte CO2-Pistole inkl. 2 Magazinen, 1 leeren und 1 vollen CO2-Kapsel und 1 Minigrip mit Diabolos (Projektilen) seien gemäss Art. 69 StGB zur Vernichtung einzuziehen. X. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.