4. Anträge der Parteien In seiner Berufungserklärung stellte der Beschuldigte, damals noch verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, den Antrag er sei – ausgenommen den Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I.11. des erstinstanzlichen Urteils) – vollumfänglich freizusprechen. Ferner seien die Zivilklagen der Privatklägerinnen, wie auch jene der K.________ AG [recte: Genossenschaft] abzuweisen. Die sichergestellte CO2- Pistole sei ihm herauszugeben und er sei angemessen zu entschädigen (pag. 1239 f.).