, als Sachverständiger einvernommen (pag. 1438 ff.). Die Privatklägerin, welche nach ihrer Befragung von der weiteren Parteiverhandlung dispensiert wurde, reichte bei dieser Gelegenheit zudem ein aktuelles Arztzeugnis von Dr. S.________ vom 12. November 2018 (pag. 1466) zu den Akten.