Genossenschaft auf Anfrage mit, sie ziehe sich als Straf- und Zivilklägerin zurück und halte lediglich am gestellten Strafantrag fest (pag. 1419). Es erübrigt sich vor diesem Hintergrund, näher auf ihre Stellung im vorliegenden Verfahren einzugehen. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand vom 14. bis am 16. November 2018 statt (pag. 1423 ff.). Nebst dem neuerdings privat durch Rechtsanwalt B.________ vertretenen Beschuldigten (pag. 1432 ff.) und der Privatklägerin (pag. 1428 ff.) wurde auch der im Verfahren bereits mehrfach beigezogene Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. R.________, als Sachverständiger einvernommen (pag.