3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Vorfeld der oberinstanzlichen Hauptverhandlung liess der Beschuldigte verschiedene Beweisanträge stellen (pag. 1239). Neben ihm selber seien auch die Privatklägerin und Q.________ anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zur Sache zu befragen. Weiter sei ein aktuelles psychiatrisches Gutachten einzuholen, welches sich – unter Wahrung der Unschuldsvermutung – zu einer allfälligen Massnahme und einem allfälligen Strafaufschub zu Gunsten einer Massnahme äussere.