2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, fristgerecht Berufung an (pag. 1117). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 21. März 2018 (pag. 1121 ff.). Mit Eingabe vom 10. April 2018 reichte der Beschuldigte, nach wie vor vertreten durch seinen amtlichen Verteidiger, form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein (pag. 1237 ff.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 1248 f.) als auch D.________ (pag. 1251 f.; nachfolgend Privatklägerin), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt E.___