1. Zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'539.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zu 5/6 der auf den Strafpunkt entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'800.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 4'000.00. III.