Weiter erscheint der durch die Besprechungen (inkl. Telefongespräche) mit dem Klienten betriebene Aufwand von über 4 Stunden als etwas zu hoch. Insgesamt geht die Kammer von einem gebotenen Zeitaufwand von 20 Stunden aus. Beim geltend gemachten Stundenansatz von CHF 300.00 entspricht dies einem Honorar von CHF 6'000.00. Wie bereits weiter oben erörtert, ist die Bedeutung der Streitsache für den Privatkläger zwar leicht überdurchschnittlich (E. 22.3 oben), der Aktenumfang indessen durchschnittlich und die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse einfach. Insbesondere ging es nur um einen Vorfall und waren die daraus beim Privatkläger entstandenen Folgen relativ klar erstellt.