Unter diesen Umständen geht die Kammer von einem gebotenen Zeitaufwand von 20 Stunden aus: 3 Stunden für die Lektüre des Motivs, 1 Stunde für Berufungsanmeldung und –erklärung, 2 Stunden für Besprechungen mit dem Klient, 4 Stunden für Aktenstudium (inkl. IV- Akten), 6 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und 4 Stunden für die Hauptverhandlung (inkl. kurze Nachbesprechung und Abschlussarbeiten). Daraus ergibt sich ein amtliches Honorar von CHF 4'000.00.