In tatsächlicher Hinsicht war nur ein Vorfall zu beurteilen und stellten sich keine besonderen Schwierigkeiten. In rechtlicher Hinsicht ging es vorwiegend um die Frage des Eventualvorsatzes und der Notwehr. Unter diesen Umständen geht die Kammer von einem gebotenen Zeitaufwand von 20 Stunden aus: 3 Stunden für die Lektüre des Motivs, 1 Stunde für Berufungsanmeldung und –erklärung, 2 Stunden für Besprechungen mit dem Klient, 4 Stunden für Aktenstudium (inkl. IV- Akten), 6 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und 4 Stunden für die Hauptverhandlung (inkl. kurze Nachbesprechung und Abschlussarbeiten).