So war für ihn – ebenso wie für die Wahrung des staatlichen Strafanspruchs – wichtig, dass Rechtsanwalt E.________ zu Beginn seines Mandats die Staatsanwaltschaft zur weiteren Klärung der Langzeitfolgen aus dem Vorfall bewog, insbesondere indem er rechtzeitig Einsprache gegen den Strafbefehl erhob, in welchem der Beschuldigte nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden war. Der Beschuldigte wird demzufolge verurteilt, dem Privatkläger eine Entschädigung von CHF 15'508.80 für dessen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren zu bezahlen.