297, 516). In der Kostennote von Rechtsanwalt E.________ wurden die Aufwendungen für die private Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 15'508.80 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) beziffert (pag. 298). Die Zusammensetzung des diesem Betrag zugrunde liegenden Stundenaufwandes in der Grössenordnung von 54 Stunden sowie der Spesen von CHF 360.00 geht aus den eingereichten Zwischenabrechnungen hervor (pag. 300 ff.). Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer den für das mehr als drei Jahre dauernde Verfahren geltend gemachten Zeitaufwand als geboten und die Entschädigung in dieser Höhe als angemessen.