501, Z. 2 und 5-6; ferner S. 67 des Gutachtens) bzw. sich künftig durch gezielte Therapie verbessern lassen dürften (kognitive Einschränkungen; vgl. S. 15 des neuropsychologischen Teilgutachtens). Die leichten bis mittelgradigen kognitiven Einschränkungen im Bereich Aufmerksamkeit und Exekutivfunktionen wirken sich auch nachteilig auf die Arbeitsfähigkeit des Privatklägers aus, die dadurch gemäss Gutachter um 20% reduziert ist. Die Migräne und der Lagerungsschwindel treten episodenhaft, zuletzt noch alle paar Monate auf (pag. 501, Z. 2–9).