34 Zugegebenermassen sind diese Fälle nicht ohne weiteres mit dem vorliegenden vergleichbar. Daraus wird aber deutlich, dass auch bei Tatfolgen wie bleibenden Sinnesbeeinträchtigungen Genugtuungen im Bereich von CHF 5'000.00 bis CHF 20'000.00 üblich sind, selbst wenn diese Folge eines weit brutaleren und traumatischeren Tatvorgehens als dem vorliegenden sind. Vorliegend steht für die Kammer der Verlust des Geruchssinnes im Vordergrund.