Es erhielt eine Genugtuung von CHF 15'000.00 zugesprochen. Ein weiteres Opfer erlitt ein offenes Schädelhirntrauma mit Durchbruch des Schädeldachs und akuter Lebensgefahr. Dieses Opfer verlor den Geruchssinn und einen Teil des Geschmackssinns und erhielt eine Genugtuung von CHF 20'000.00 zugesprochen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Nr. 133 [S. 407]; Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. Oktober 2005). - CHF 20'000.00: Verlust des Geruchs- und eine erhebliche Einschränkung des Geschmackssinns aufgrund eines Kunstfehlers (Urteil des Bundesgerichts 4A_94/2008 vom 8. Mai 2008).