- CHF 15'000.00: Der Täter schiesst dem Opfer nach banalem Streit mitten ins Gesicht. Keine lebensgefährlichen Verletzungen. Das Opfer leidet jedoch an starken Kopf- und Nackenschmerzen, Depressionen und Albträumen. Der Geschmackssinn bleibt beeinträchtigt. Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Nr. 125 [S. 413]; Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 23. Januar 2007). - CHF 15'000.00/CHF 20'000.00: Brutale Überfälle. Ein Opfer erlitt schwere Gesichtsfrakturen und konnte noch zwei Monate nach der Tat keine feste Nahrung zu sich nehmen. Es erhielt eine Genugtuung von CHF 15'000.00 zugesprochen.