Verlusts des Geruchssinns, wobei die Heilungschancen gering waren. Genugtuung: CHF 15'000.00 (CHF 8'000.00 für die Folgen aus dem Verlust des Geruchssinns und CHF 7'000.00 für die weiteren Verletzungen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Tat [E. 24.2 des Urteils]). - Urteil des Obergerichts SK 11 218 vom 15. Mai 2012: Der Täter ging wütend mit den Händen gestikulierend auf das Opfer zu, woraufhin es zwischen ihnen zu einer Schlägerei kam. Das Opfer erlitt durch die Schläge ins Gesicht einen Nasenbeinbruch sowie Gesichtsverletzungen.