vorsätzlichen Tötung schuldig. Der brutale körperliche Überfall führte beim Opfer zu teilweise erheblichen Verletzungen im Kopfbereich. Noch im Urteilszeitpunkt litt sie an den Folgen, vorab in Form eines posttraumatischen funktionellen Verlusts des Geruchssinns, wobei die Heilungschancen gering waren.