Während die Kopfverletzung ansonsten (bis auf gewisse Konzentrations- und gelegentliche Sensibilitätsstörungen) gut abheilte, bestand bis zum Urteil eine Bewegungseinschränkung des linken Auges, welche zu Doppelbildern führte. Aufgrund seiner physischen Verletzungen befand sich das Opfer rund drei Monate in Spitalpflege, musste sich im Sommer 2016 einer erneuten Operation unterziehen und war rund ein Jahr lang arbeitsunfähig. Zudem litt es aufgrund des Vorfalls und des zuvor während rund viereinhalb Jahren erfolgten «Stalkings» an einer posttraumatischen Belastungsstörung und war deshalb längere Zeit in stationärer und ambulanter Behandlung.