Nach dem Vorfall verbrachte der Privatkläger zwei Tage im Spital und war für rund zwei Wochen zu 100% und für über vier Monate zu 50% arbeitsunfähig. Darüber hinaus ist gestützt auf das IV-Gutachten erstellt, dass beim Privatkläger auch leichte bis mittelgradige kognitive Einschränkungen bestehen, die hauptsächlich auf das erlittene Schädelhirntrauma zurückzuführen sind (S. 5 und 11 des Gutachtens; vgl. S.15 des neuropsychologischen Teilgutachtens, wonach auch andere Faktoren mitursächlich gewesen sein könnten).