Zusammengefasst wurde der Privatkläger Opfer einer schweren Körperverletzung. Durch den Schlag erlitt er verschiedene Kopfverletzungen (Rissquetschwunde, Lidhämatom, Schädelfraktur am Hinterkopf, kleine Hirnblutung). Daraus resultierten als Folgeschäden des Vorfalls, bis heute anhaltend, der Verlust des Geruchssinns, Gleichgewichtsstörungen, posttraumatische Migräne und posttraumatischer Lagerungsschwindel. Nach dem Vorfall verbrachte der Privatkläger zwei Tage im Spital und war für rund zwei Wochen zu 100% und für über vier Monate zu 50% arbeitsunfähig.