Dagegen erhob der Privatkläger am 7. August 2015 fristgerecht Einsprache (pag. 200 f.). Mit Schreiben vom 23. November 2015 teilte die Staatsanwaltschaft dem Privatkläger mit, zu beabsichtigen, am Strafbefehl festzuhalten (pag. 208). Mit Eingabe vom 27. November 2015 ersuchte der Privatkläger um Edition eines Arztberichts (pag. 210 f.). Am 18. Januar 2016 eröffnete die zuständige Staatsanwältin eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung (pag. 1). Nach Rückerhalt der mit Schreiben vom 19. Januar 2016 (pag. 9) zugestellten Entbindungserklärung am 17. März 2016 (pag.