Nach mehreren polizeilichen Befragungen wurde der Anzeigerapport am 29. Oktober 2014 an die Staatsanwaltschaft versandt (vgl. pag. 2 ff.). Am 2. Juni 2015 teilte die zuständige Staatsanwältin dem damaligen Rechtsvertreter des Privatklägers mit, dass beabsichtigt werde, einen Strafbefehl auszustellen (pag. 158). Ein daraufhin seitens des Privatklägers gestellter Beweisantrag (pag. 163) wurde am 7. Juli 2015 abgewiesen (pag. 193). Am 10. Juli 2015 erging ein Strafbefehl mit Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung gegen den Beschuldigten (pag. 195 f.). Dagegen erhob der Privatkläger am 7. August 2015 fristgerecht Einsprache (pag.