Il m’a donné un coup d’abord, c’est de ca faute.»). Dies zeugt von besonderer Gefühlskälte und von Gleichgültigkeit gegenüber dem Wohlergehen des Privatklägers, was sich wiederholt auch in den Aussagen des Beschuldigten wiederspiegelte. Auf staatsanwaltschaftlichen Vorhalt der Anosmie des Privatklägers erwiderte er spöttisch, «dann kann er wirklich gut Bier und Wasser unterscheiden. Er trinkt immer noch viel Bier.» (pag. 104, Z. 144) Schon zuvor hatte er angegeben, aufgrund seines Schlages wäre beim Privatkläger am nächsten Morgen mit Kopfschmerzen zu rechnen gewesen, aber eher wegen dem Alkohol und nicht wegen dem Schlag (pag.