Im Urteil vom 30. Juli 2018 (SK 17 171 + 172) ging dem als angemessen qualifizierten heftigen Faustschlag des Angegriffenen eine erhebliche Angriffsdrohung durch gehobene Fäuste und einem gleichzeitig zum Kick erhobenen Bein voraus. Der Angreifer stellte bis zum Faustschlag eine Gefahr für den Angegriffenen dar (E. 13 des Urteils). Im Beschluss BK 18 20 vom 19. April 2018 gebärdete sich der Angreifer ebenfalls sehr