Trotz dieses Wissens versetzte der 188 cm grosse, sportliche und kräftige Beschuldigte dem wahrnehmbar betrunkenen, zu dieser Zeit adipösen, unsportlichen Privatkläger einen gezielten, heftigen und wuchtigen Faustschlag ins Gesicht und traf ihn im Bereich des linken Kiefers. Dabei war der Beschuldigte seinem Opfer nicht nur körperlich, sondern aufgrund der starken Alkoholisierung des Privatklägers – die dem Beschuldig-