Entsprechend war er auch nicht überrascht darüber, dass der Privatkläger als Folge des Schlages zu Boden stürzte und dort liegen blieb. Er war sich bewusst, dass mit einem unvermittelten Sturz zu rechnen war und ein solcher sich auf dem Asphaltboden, wo sich die Auseinandersetzung abspielte, besonders gravierend auswirken kann. Trotz dieses Wissens versetzte der 188 cm grosse, sportliche und kräftige Beschuldigte dem wahrnehmbar betrunkenen, zu dieser Zeit adipösen, unsportlichen Privatkläger einen gezielten, heftigen und wuchtigen Faustschlag ins Gesicht und traf ihn im Bereich des linken Kiefers.