Ebenso ist allgemein bekannt, dass ein heftiger Schlag ins Gesicht dazu führen kann, dass die getroffene Person das Gleichgewicht verlieren, zu Boden stürzen und sich unter Umständen lebensgefährlich verletzen kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_802/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.3.4). Aufgrund des sichtlich alkoholisierten Zustandes des Privatklägers lag diese Gefahr vorliegend geradezu auf der Hand und war deren Realisierung für den Beschuldigten nicht zu kalkulieren (vgl. auch pag. 85, Z. 120–123, wo Zeuge H.________ auf die erhöhte Sturzgefahr bei Betrunkenen hinwies).