Es ist denn auch allgemein bekannt und musste auch dem Beschuldigte bewusst sein, dass ein heftiger Schlag gegen den Kopf oder ein dadurch bewirkter unkontrollierter Aufprall dieses sehr empfindlichen Körperteils zu schweren bleibenden Schäden führen können bzw. es ausschliesslich vom Zufall abhängt, ob solche Verletzungen eintreten. Ebenso ist allgemein bekannt, dass ein heftiger Schlag ins Gesicht dazu führen kann, dass die getroffene Person das Gleichgewicht verlieren, zu Boden stürzen und sich unter Umständen lebensgefährlich verletzen kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_802/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.3.4).