17 Fettsack und sagte ihm, er würde ihm, dem Beschuldigten, sowieso nicht nachrennen können. Daraufhin versetzte der Privatkläger dem Beschuldigten einen Faustschlag ins Gesicht. Der Beschuldigte, welcher keine Angst vor dem Privatkläger hatte und diesem körperlich überlegen war, wollte sich das nicht bieten lassen, schlug umgehend mit der Faust zurück und traf den Privatkläger im linken Kieferbereich. Der Privatkläger sackte aufgrund des wuchtigen und heftigen Schlages zusammen, schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf und blieb liegen.