In ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung bestätigen die Gutachter aber ausdrücklich, dass die auch weiterhin bestehenden Migräneattacken, die rezidivierenden Episoden mit Lagerungsschwindel sowie die anhaltende Riechstörung Folgen des Schädelhirntraumas aus dem Jahr 2014 sind (S. 11 des Gutachtens). Gemäss den Aussagen des Privatklägers hat die Medikation mittlerweile zu gewissen Besserungen der Migräne- und Schwindelproblematik geführt (vgl. pag. 501, Z. 2–6 und 9–10). Er zeigte aber auch nachvollziehbar und glaubhaft auf, was die nach wie vor bestehenden Einschränkungen für ihn im Alltag bedeuten.