Es trifft zwar zu, dass im neuropsychologischen Teilgutachten erwähnt ist, die (schon vor dem Vorfall bestehenden) Seheinschränkungen würden ebenfalls Phasen von Schwindel und Kopfschmerzen auslösen (S. 6 des Teilgutachtens). In ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung bestätigen die Gutachter aber ausdrücklich, dass die auch weiterhin bestehenden Migräneattacken, die rezidivierenden Episoden mit Lagerungsschwindel sowie die anhaltende Riechstörung Folgen des Schädelhirntraumas aus dem Jahr 2014 sind (S. 11 des Gutachtens).