Weiter geht aus den entsprechenden Arztberichten hervor, dass der Privatkläger als Folge des Vorfalls vom 3. bis 17. August 2014 zu 100% (pag. 19) und danach bis zum 31. Dezember 2014 zu 50% arbeitsunfähig war (pag. 23). Der Privatkläger sprach bereits in seiner ersten Befragung am 9. September 2014 von Gedächtnisproblemen, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Motorikproblemen sowie vom Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns als Folge des Vorfalls (pag. 60 f., Z. 63–64; vgl. pag. 67 und pag. 284). Die in den Aussagen geschilderten Beschwerden wurden in der Folge von verschiedenen Ärzten diagnostisch grösstenteils bestätigt: