15 lich eingeschätzten Privatklägers postwendend und wuchtig zu retournieren, weil er sich nicht bieten lassen wollte, dass ihm der Privatkläger ins Gesicht langte. Das bestätigte sich auch in weiteren Aussagen, die der Beschuldigte im Verlaufe des Verfahrens zu Protokoll gab. Er beschrieb seinen Faustschlag als quasi logische Folge des ersten Schlags (vgl. pag. 102, Z. 55–57; pag. 109, Z. 53–54; pag. 288, Z. 10–11 und 13–16 [u.a.: «er hat mir einen Box gegeben und ich habe ihm einen Box gegeben.